Letzte Änderungen zu "Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P in Verbindung mit Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung –"
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Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P in Verbindung mit Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung –
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. März 2022 in Kraft.
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Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P in Verbindung mit Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung –
Beschluss vom 17.02.2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.