Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Ergänzung eines Titels im 4. Kapitel – Austausch von Biosimilars"
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Verfahrensordnung: Ergänzung eines Titels im 4. Kapitel – Austausch von Biosimilars
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Juni 2022 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Ergänzung eines Titels im 4. Kapitel – Austausch von Biosimilars
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Ergänzung eines Titels im 4. Kapitel – Austausch von Biosimilars
Beschluss vom 17. Februar 2022. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.