Letzte Änderungen zu "Bestimmung des Kreises der nach § 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten Organisationen:
Anerkennung Selbsthilfe und sonstige Leistungserbringer"
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Bestimmung des Kreises der nach § 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten Organisationen: Anerkennung Selbsthilfe und sonstige Leistungserbringer
Der Beschluss vom 20. Januar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Bestimmung des Kreises der nach § 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten Organisationen: Anerkennung Selbsthilfe und sonstige Leistungserbringer
Beschluss vom 20. Januar 2022.