Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung der Anlage Nr. 10 – Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen"
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 10 – Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 10 – Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.