Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Änderungen von den §§ 5, 7 und weiterer Regelungen sowie Anpassung an den OPS 2022"
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Mindestmengenregelungen: Änderungen von den §§ 5, 7 und weiterer Regelungen sowie Anpassung an den OPS 2022
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderung der Regelungen gemäß Ziffer I treten am 21. Januar 2022 in Kraft, die Änderungen gemäß Ziffer II treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderungen von den §§ 5, 7 und weiterer Regelungen sowie Anpassung an den OPS 2022
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Die Änderung der Regelungen gemäß Ziffer I treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, die Änderungen gemäß Ziffer II treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.