Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von §§ 13, 16 und 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2021 und Außerkraftsetzung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2018"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 13, 16 und 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2021 und Außerkraftsetzung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2018
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Febraur 2022 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 13, 16 und 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2021 und Außerkraftsetzung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2018
Beschluss vom 16. Dezember 2021.