Letzte Änderungen zu "Kinder-Richtlinie:
Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie"
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Kinder-Richtlinie: Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 26. November 2021 in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 26. November 2021 in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.