Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Bortezomib plus Cyclophosphamid plus Dexamethason zur Induktionstherapie des neu diagnostizierten Multiplen Myeloms – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bortezomib plus Cyclophosphamid plus Dexamethason zur Induktionstherapie des neu diagnostizierten Multiplen Myeloms – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 7. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. März 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bortezomib plus Cyclophosphamid plus Dexamethason zur Induktionstherapie des neu diagnostizierten Multiplen Myeloms – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 7. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bortezomib plus Cyclophosphamid plus Dexamethason zur Induktionstherapie des neu diagnostizierten Multiplen Myeloms – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschluss vom 7. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.