Letzte Änderungen zu "Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat mit Wirkung vom 2. Dezember 2021 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Beschluss vom 2. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 2. Dezember 2021 in Kraft.