Letzte Änderungen zu "Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen:
COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen"
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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen
Beschluss vom 2. Dezember 2021. Abschnitt I Nummer 8 tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 26. November 2021 in Kraft. Im Übrigen tritt der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2022 in Kraft