Letzte Änderungen zu "MD-Qualitätskontroll-Richtlinie:
Ergänzung von Teil B, Besonderer Teil, Abschnitt 4 – Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien"
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Ergänzung von Teil B, Besonderer Teil, Abschnitt 4 – Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
Der Beschluss vom 19. November 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Juni 2022 in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Ergänzung von Teil B, Besonderer Teil, Abschnitt 4 – Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
Der Beschluss vom 19. November 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Ergänzung von Teil B, Besonderer Teil, Abschnitt 4 – Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
Beschluss vom 19. November 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.