Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und Anlage X:
Festbetragsgruppenbildung und Vergleichsgrößenaktualisierung – Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid, Gruppe 1, in Stufe 3"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und Anlage X: Festbetragsgruppenbildung und Vergleichsgrößenaktualisierung – Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid, Gruppe 1, in Stufe 3
Der Beschluss vom 19. November 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Januar 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und Anlage X: Festbetragsgruppenbildung und Vergleichsgrößenaktualisierung – Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid, Gruppe 1, in Stufe 3
Der Beschluss vom 19. November 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und Anlage X: Festbetragsgruppenbildung und Vergleichsgrößenaktualisierung – Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss vom 19. November 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.