Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Anpassung der Höhe der Gebühren für Beratungen nach den §§ 35a, 137e und 137h SGB V"
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Verfahrensordnung: Anpassung der Höhe der Gebühren für Beratungen nach den §§ 35a, 137e und 137h SGB V
Der Beschluss vom 4. November 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Dezember 2021 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Anpassung der Höhe der Gebühren für Beratungen nach den §§ 35a, 137e und 137h SGB V
Der Beschluss vom 4. November 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Anpassung der Höhe der Gebühren für Beratungen nach den §§ 35a, 137e und 137h SGB V
Beschluss vom 4. November 2021. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.