Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Korrektur des Anhangs 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) zur Anlage für das Berichtsjahr 2020"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) zur Anlage für das Berichtsjahr 2020
Der Beschluss vom 6. Oktober 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Dezember 2021 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) zur Anlage für das Berichtsjahr 2020
Beschluss vom 6. Oktober 2021. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.