Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
Änderung des § 12 zur Verschiebung des Verfahrensstarts zur Nutzung der Spezifikation gemäß § 8 Abs. 6"
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 12 zur Verschiebung des Verfahrensstarts zur Nutzung der Spezifikation gemäß § 8 Abs. 6
Der Beschluss vom 21. Oktober 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Dezember 2021 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 12 zur Verschiebung des Verfahrensstarts zur Nutzung der Spezifikation gemäß § 8 Abs. 6
Der Beschluss vom 21. Oktober 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 12 zur Verschiebung des Verfahrensstarts zur Nutzung der Spezifikation gemäß § 8 Abs. 6
Beschluss vom 21. Oktober 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.