Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung:
Teil 1 – Änderung zum Erfassungsjahr 2021 bzw. 2022"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 1 – Änderung zum Erfassungsjahr 2021 bzw. 2022
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Dezember 2021 in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 1 – Änderung zum Erfassungsjahr 2021 bzw. 2022
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 1 – Änderung zum Erfassungsjahr 2021 bzw. 2022
Beschluss vom 16. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.