Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Änderung der §§ 8 und 10, der Anlagen 2 und 4 sowie Neufassung der Anlage 7"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10, der Anlagen 2 und 4 sowie Neufassung der Anlage 7
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10, der Anlagen 2 und 4 sowie Neufassung der Anlage 7
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10, der Anlagen 2 und 4 sowie Neufassung der Anlage 7
Beschluss vom 16. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.