Letzte Änderungen zu "Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Anpassung an das GKV-WSG/ Neufassung)(siehe Beschluss vom 21.02.2008)"
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Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Anpassung an das GKV-WSG/ Neufassung)(siehe Beschluss vom 21.02.2008)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2007. Das Inkrafttreten erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.