Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Regelung zur Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten – Verlängerung der Geltungsdauer"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Regelung zur Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten – Verlängerung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. September 2021 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Regelung zur Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten – Verlängerung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Regelung zur Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten – Verlängerung der Geltungsdauer
Beschluss vom 15. Juli 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.