Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiterinnen und Stationsleiter zum Nachweis einer Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiterinnen und Stationsleiter zum Nachweis einer Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiterinnen und Stationsleiter zum Nachweis einer Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiterinnen und Stationsleiter zum Nachweis einer Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“
Beschluss vom 15. Juli 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.