Letzte Änderungen zu "Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Festlegung einer Mindestmengenregelung)"
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Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Festlegung einer Mindestmengenregelung)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 25. September 2007. Das Inkrafttreten erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.