Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anpassungen an den Regelungen und ihrer Anlage und Ergänzung eines Anhangs 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2020"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassungen an den Regelungen und ihrer Anlage und Ergänzung eines Anhangs 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2020
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. September 2021 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassungen an den Regelungen und ihrer Anlage und Ergänzung eines Anhangs 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2020
Beschluss vom 17. Juni 2021. Er tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.