Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO – QS ambulante Psychotherapie"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO – QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. August 2021 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO – QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO – QS ambulante Psychotherapie
Beschluss vom 17. Juni 2021.