Letzte Änderungen zu "Schutzimpfungs-Richtlinie:
Serologische Untersuchungen, §§ 5 und 11 sowie Anlage 1"
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Serologische Untersuchungen, §§ 5 und 11 sowie Anlage 1
Der Beschluss vom 3. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. August 2021 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Serologische Untersuchungen, §§ 5 und 11 sowie Anlage 1
Der Beschluss vom 3. Juni 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Serologische Untersuchungen, §§ 5 und 11 sowie Anlage 1
Beschluss vom 3. Juni 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.