Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin bei inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, wenn eine Cisplatin-Therapie nicht infrage kommt"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin bei inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, wenn eine Cisplatin-Therapie nicht infrage kommt
Der Beschluss vom 20. Mai 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. August 2021 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin bei inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, wenn eine Cisplatin-Therapie nicht infrage kommt
Der Beschluss vom 20. Mai 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin bei inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, wenn eine Cisplatin-Therapie nicht infrage kommt
Beschluss vom 20. Mai 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.