Letzte Änderungen zu "Bewertung nach § 137h SGB V:
Endovaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz"
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Bewertung nach § 137h SGB V: Endovaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
Der Beschluss vom 6. Mai 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Bewertung nach § 137h SGB V: Endovaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
Beschluss vom 6. Mai 2021.