Letzte Änderungen zu "Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V – Deutscher Bundesverband der Epithetiker e. V."
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Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V – Deutscher Bundesverband der Epithetiker e. V.
Der Beschluss vom 15. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 15. April 2021 in Kraft.