Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Aufnahme einer Übergangsregelung in § 16 und eines Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2020"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aufnahme einer Übergangsregelung in § 16 und eines Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2020
Der Beschluss vom 15. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 28. August 2021 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aufnahme einer Übergangsregelung in § 16 und eines Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2020
Beschluss vom 15. April 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.