Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie:
Änderung in § 11 – wiederholende Abgabe und Belieferungsfrist"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie: Änderung in § 11 – wiederholende Abgabe und Belieferungsfrist
Der Beschluss vom 15. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 03. Juli 2021 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Änderung in § 11 – wiederholende Abgabe und Belieferungsfrist
Beschluss vom 15. April 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.