Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie (Anwendbarkeit § 24 Buchst. b auf Psychotherapeuten)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie (Anwendbarkeit § 24 Buchst. b auf Psychotherapeuten)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 13. September 2007 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.