Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab und weitere Änderungen"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. August 2021 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab und weitere Änderungen
Beschluss vom 18. März 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.