Letzte Änderungen zu "Heilmittel-Richtlinie:
Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2) sowie Heilmittelkatalog – Besondere Verordnungsbedarfe und weitere Änderungen"
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Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2) sowie Heilmittelkatalog – Besondere Verordnungsbedarfe und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2) sowie Heilmittelkatalog – Besondere Verordnungsbedarfe und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2) sowie Heilmittelkatalog – Besondere Verordnungsbedarfe und weitere Änderungen
Beschluss vom 18. März 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.