Letzte Änderungen zu "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie:
Klarstellende Änderung von § 16 Absatz 2"
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Klarstellende Änderung von § 16 Absatz 2
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 18. März 2021 in Kraft.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Klarstellende Änderung von § 16 Absatz 2
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Klarstellende Änderung von § 16 Absatz 2
Beschluss vom 18. März 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.