Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Änderung der Anlage 4 und 6"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 4 und 6
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Februar 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat in weiten Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 4 und 6
Der Beschluss vom 18. Februar 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 4 und 6
Beschluss vom 18. Februar 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.