Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Kinderherzchirurgie:
Anlagen 1 und 4 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anlagen 1 und 4 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. April 2023 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anlagen 1 und 4 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anlagen 1 und 4 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Beschluss vom 17. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.