Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 31. März 2021 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Beschluss vom 17. Dezember 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.