Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Kinderonkologie:
Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 15. September 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 22. Oktober 2022 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 15. September 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1
Beschluss vom 17. Dezember 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.