Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 Gramm (Nr. 8 der Anlage)"
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Mindestmengenregelungen: Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 Gramm (Nr. 8 der Anlage)
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 Gramm (Nr. 8 der Anlage)
Beschluss vom 17. Dezember 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.