Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Änderung des § 18 Absatz 2 Satz 8"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des § 18 Absatz 2 Satz 8
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Februar 2021 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des § 18 Absatz 2 Satz 8
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des § 18 Absatz 2 Satz 8
Beschluss vom 17. Dezember 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.