Letzte Änderungen zu "Festzuschuss-Richtlinie:
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2021"
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Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2021
Der Beschluss vom 11. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2021
Der Beschluss vom 11. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2021
Beschluss vom 11. Dezember 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.