Letzte Änderungen zu "Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern:
Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten"
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. November 2020 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten
Beschluss vom 20. November 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.