Letzte Änderungen zu "COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Beschluss vom 20. November 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.