Letzte Änderungen zu "Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom:
Verlängerung der Gültigkeitsdauer"
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 24. Dezember 2020 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Beschluss vom 15. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.