Letzte Änderungen zu "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
COVID-19-Epidemie – Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit"
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 19. Oktober 2020 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 19. Oktober 2020 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Beschluss vom 15. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.