Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung der Gebührenordnung für Beratungen nach § 35a Absatz 7 Satz 4 SGB V in Verbindung mit 5. Kapitel § 7 VerfO – Kostenerstattung an Bundesoberbehörden"
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Verfahrensordnung: Änderung der Gebührenordnung für Beratungen nach § 35a Absatz 7 Satz 4 SGB V in Verbindung mit 5. Kapitel § 7 VerfO – Kostenerstattung an Bundesoberbehörden
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. April 2021 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Gebührenordnung für Beratungen nach § 35a Absatz 7 Satz 4 SGB V in Verbindung mit 5. Kapitel § 7 VerfO – Kostenerstattung an Bundesoberbehörden
Der Beschluss des G-BA vom 15. Oktober 2020 wurde vom BMG genehmigt, aber mit einer Maßgabe verknüpft. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Gebührenordnung für Beratungen nach § 35a Absatz 7 Satz 4 SGB V in Verbindung mit 5. Kapitel § 7 VerfO – Kostenerstattung an Bundesoberbehörden
Beschluss vom 15. Oktober 2020. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.