Letzte Änderungen zu "Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen:
Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung"
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Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen: Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung
Der Beschluss vom 1. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Dezember 2020 in Kraft.
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Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen: Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung
Der Beschluss vom 1. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen: Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung
Beschluss vom 1. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.