Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Korrektur des Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 20. August 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Oktober 2020 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Beschluss vom 20. August 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.