Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie:
Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Der Beschluss vom 20. August 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Der Beschluss vom 20. August 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Beschluss vom 20. August 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.