Letzte Änderungen zu "Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus:
Verlängerung der Nachweisfrist gemäß § 6 (COVID-19)"
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Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus: Verlängerung der Nachweisfrist gemäß § 6 (COVID-19)
Der Beschluss vom 16. Juli 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft.
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Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus: Verlängerung der Nachweisfrist gemäß § 6 (COVID-19)
Beschluss vom 16. Juli 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.