Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Aufnahme von Regelungen zu Stellungnahmerechten nach § 136c Absatz 3 bis Absatz 5 SGB V"
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Verfahrensordnung: Aufnahme von Regelungen zu Stellungnahmerechten nach § 136c Absatz 3 bis Absatz 5 SGB V
Der Beschluss vom 16. Juli 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. November 2020 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Aufnahme von Regelungen zu Stellungnahmerechten nach § 136c Absatz 3 bis Absatz 5 SGB V
Der Beschluss vom 16. Juli 2020 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Aufnahme von Regelungen zu Stellungnahmerechten nach § 136c Absatz 3 bis Absatz 5 SGB V
Beschluss vom 16. Juli 2020. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.